Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der städtischen Freibäder
Fassungen / Versionen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Freibades Dreibrücken und des Freibades Burkartshain der Stadt Wurzen | ||
Rechtsgültig: | ab 01.05.2023 | |
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