© Landkreis LeipzigDie Amtszeit beträgt 5 Jahre und die Aufgabenwahrnehmung erfolgt ehrenamtlich. Die bzw. der Beauftragte ist in der Ausübung der Tätigkeit unabhängig.
Wir suchen eine interessierte Person gesucht, die bereit ist, sich in enger Zusammenarbeit mit Rat, Verwaltung und den Einwohner/-innen für die Gleichstellung einzusetzen.
Was macht eine/ein Gleichstellungsbeauftragte(r)?
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich in Städten, Ämtern und Gemeinden, die weniger als 15 000 Einwohner*innen haben.
Ziel der Arbeit ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung aller Geschlechter im Zuständigkeitsbereich der Stadt Wurzen umzusetzen. Gemeint ist damit, die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller.
Sie haben beratende Funktion, die Gleichstellung betreffend und sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sie haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs in allen politischen Gremien Rederecht. Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte berät die Stadt in allen Angelegenheiten, die das Thema Gleichstellung betrifft. Auf Antrag sind diese Angelegenheiten dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie können aber auf Grund der Ehrenamtlichkeit folgende Arbeitsschwerpunkte nur nach persönlichem Zeitbudget und Ressourcen umsetzen.
Folgende Schwerpunkte sind möglich:
Arbeitsschwerpunkte in der Verwaltung
- Mitwirkung bei Einstellungsgesprächen und personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten
- Abstimmung des Frauenförderplans mit der Personalabteilung
- Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Zusammenarbeit mit dem Personalrat
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen
Arbeit in politischen Gremien
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der jeweiligen kommunalen Verwaltung
- Förderung von Frauen in der Politik
- Teilnahme an gemeinsamen Workshops
· Möglichkeit der Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates sowie an den für den Tätigkeitsbereich wichtigen Sitzungen der einzelnen Ausschüsse mit beratender Stimme
· Einmal jährlich Stadtrat Tätigkeits-Bericht über die Tätigkeit und Info über anstehende Aktivitätenplanung für den Stadtrat
Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger
- Hilfen bei der Durchsetzung gleichstellungsrelevanter Rechte
- Mitarbeit in frauenpolitischen Netzwerken
- Beratung bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz, der Arbeitssuche oder der Familie
- Projekte und Einzelveranstaltungen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen initiieren
- Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen anbieten
- Beratung von Männern, die Elternzeit und/oder Familienarbeit wahrnehmen möchten
- Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Angebote zu Fortbildungen, die genderspezifische Themen betreffen
- Asylsuchende unterstützen
- Bereitstellung von Informationsmaterial
Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte bis zum 15. August 2024 ein kurzes Motivationsschreiben an die Stadt Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Büro des Rates, oder per E-Mail an a.george@wurzen.de.