Damit die Anwohner des Dehnitzer Weges und der angrenzenden Straßen, trotz der Baustelle S 11, etwas entlastet sind, wurde ermöglicht, dass der Wirtschaftsweg entlang der Mulde genutzt werden kann. Als Einbahnstraße - Zumindest für die Fahrt IN Richtung Wurzen. Doch leider scheinen viele Verkehrsteilnehmer die Beschilderung nicht richtig zu interpretieren. Deshalb hier noch einmal die Erklärung:
In Richtung Wurzen sind das Fahrverbot für KfZ/Motorräder außer Kraft gesetzt und ein Verbot für Lkw sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinzugefügt worden (siehe Foto oben)
Nachfolgendes Bild zeigt den Weg aus Richtugn Wurzen: Hier gelten das Fahrverbot für Kfz/Motorräder weiterhin. Lediglich landwirtschaftlicher Nutzverkehr darf fahren. Und NUR in diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf möglichen Gegenverkehr zu verstehen, den es ja sonst nicht gibt.
Es wird daher nochmals um Einhaltung der Einbahnstraßenregelung gebeten. Ansonsten muss auch diese außer Kraft gesetzt werden, um weitere Schäden an der Straße zu vermeiden. Für die Anwohner des Dehnitzer Weges und der angrenzenden Straßen würde das bedeuten, dass sie in beide Richtungen weitere Umleitungen zu fahren hätten.