© Andreas Lischka auf PixabayVoraussichtlich vom 27. Januar 2025 bis spätestens 2.Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl verschickt. Wer per Briefwahl an der Wahl teilnehmen will, sollte den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen so früh wie möglich stellen. Bis spätestens 21.Februar 2025, 15:00 Uhr, muss dieser im Wahlbüro eingereicht werden.
Die Briefwahlunterlagen können bequem über einen Online-Antrag beantragt werden. Dieser ist ab 23.Januar 2025 auf der städtischen Homepage verfügbar.
Zu beachten ist: Die Briefwahlunterlagen können aufgrund verkürzter Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl voraussichtlich nicht vor dem 10.02.2025 per Post zugestellt werden. Alternativ ist es möglich, die Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 10.Februar bis zum 21.Februar persönlich bei der Stadtverwaltung abzuholen oder die Briefwahl an Ort und Stelle durchführen. Für Anträge, die nach dem 18.Februar gestellt werden, wird aufgrund der Postlaufzeiten die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen in der Briefwahlstelle dringend empfohlen.