Die Stadt Wurzen erhebt eine Hundesteuer für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung der Hundesteuersatzung und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken. Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt nicht, den Hund in der Stadt auf Wegen und Plätzen sein "Geschäft" verrichten zu lassen. Bitte achten Sie darauf. Auch Sie fühlen sich in einer sauberen Stadt wohl. Vielen Dank.
Ab wann muss ich den Hund anmelden?
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung sind binnen zwei Wochen anzuzeigen.
Wie und Wo kann ich den Hund an/abmelden?
Die Anmeldung bzw. Abmeldung kann online, schriftlich oder persönlich in der Kämmerei, Sachgebiet Steuern erfolgen. Bei Abmeldung bringen Sie bitte die Hundemarke mit.
Ab wann muss für einen Hund Hundesteuer gezahlt werden?
Die ersten drei Lebensmonate sind steuerfrei. Danach werden Hundesteuern fällig.
Hundehalter, die ihren Hund aus einem Tierheim aufgenommen haben, können für die Dauer von einem Jahr eine Ermäßigung beantragen. Weitere Ermäßigungen und Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag für bestimmte Zwecke gewährt.
Die Hundesteuer für ältere, neu angemeldete Hunde entsteht mit dem Ersten des auf den Beginn der Hundehaltung folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet.
Wer ist steuerpflichtig?
Derjenige, der einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt aufnimmt. Halten mehrere Personen in einem Haushalt gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, sind sie gemeinsam steuerpflichtig.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Der erste Hund kostet im Jahr 60,00 € und jeder weiteren Hund 90,00 €
Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes beträgt:
für den ersten Hund 150,00 € und
für jeden weiteren Hund 300,00 €
Bitte erkundigen Sie sich, ob die Rasse Ihres Hundes in die Kategorie gefährliche Hunde eingestuft ist.
Welche Hunderassen sind in Sachsen Listenhunde ?
Nachfolgende Hundegruppen sowie deren Kreuzungen untereinander gelten als gefährliche Hunde:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Grundlage ist das „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.
Gibt es einen jährlichen Fälligkeitstermin für die Hundesteuer.
Ja, das ist immer der 1. Juli. Sie können das Geld überweisen. Damit der Fälligkeitstermin nicht verpasst wird, empfehlen wir, mittels SEPA-Lastschriftmandant die Hundesteuer fristgerecht abbuchen zu lassen.
Kann ich die Hundesteuer abbuchen lassen?
Natürlich, wir empfehlen das auch. Denn so wird kein Termin verpasst. Bitte nutzen Sie dafür das SEPA-Lastschriftmandant die Hundesteuer fristgerecht abbuchen zu lassen.
Was passiert, wenn die Hundemarke verloren geht?
Teilen Sie uns den Verlust mit. So vermeiden Sie bei Kontrollen o.ä. unnötigen Ärger. Sie erhalten, gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,00 €, eine neue Hundemarke.
Muss ich es melden, wenn ich innerhalb der Stadt umziehe?
Ja, damit auch nach Ihrem Umzug alles korrekt zugeordnet werden kann, melden Sie uns bitte auch Ihre neue Anschrift.