Wurzener Land

Hund An-/Abmelden

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wurzen erhebt eine Hundesteuer für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung der Hundesteuersatzung und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken. Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt nicht, den Hund in der Stadt auf Wegen und Plätzen sein "Geschäft" verrichten zu lassen. Bitte achten Sie darauf. Auch Sie fühlen sich in einer sauberen Stadt wohl. Vielen Dank.

 

Ab wann muss ich den Hund anmelden?
Wie und Wo kann ich den Hund an/abmelden?
Ab wann muss für einen Hund Hundesteuer gezahlt werden?
Wer ist steuerpflichtig?
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Welche Hunderassen sind in Sachsen Listenhunde ?
Gibt es einen jährlichen Fälligkeitstermin für die Hundesteuer.
Kann ich die Hundesteuer abbuchen lassen?
Was passiert, wenn die Hundemarke verloren geht?
Muss ich es melden, wenn ich innerhalb der Stadt umziehe?

zuklappenAnsprechpartner/in
Kristin WuttigStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 154 // 1. OG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-127
E-Mail:
Tina SlanskyStandort anzeigen
Sachbearbeiter SteuernStadtverwaltung, Zimmer 154 // 1. OG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560128
Telefax: 03425 856049128
E-Mail:
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