Wurzener Land

Gehölze - Wann Schnittverbot ?

Allgemeine Informationen

Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze dürfen in den Zeitraum zwischen dem 1.März und dem 30.September nicht gefällt oder abgeschnitten werden. Diese Regelung gilt auch für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Weiden und Birken auf Wohngrundstücken.

Das Fällen von Bäumen mit Baumhöhlen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unberührt vom Verbot bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Kathrin HöhmeStandort anzeigen
Sachbearbeiter Grünflächen/Gewässer II. Ordnung/HausmeisterdiensteStadtverwaltung, Zimmer 227 // 2. OG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560110
E-Mail:
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