Wurzener Land

Denkmalpflege/Denkmalschutz

Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen

Für den Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) ist das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 4 SächsDSchG zuständig. Die Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, auf die Abwendung von Gefährdungen und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen sowie wissenschaftlich zu erforschen.

Verfahrensablauf
Konkrete Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde sind u. a.:
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen im Baugenehmigungsverfahren
  • Auskünfte aus der Denkmalliste
  • Anträge zur Löschung aus der Denkmalliste
  • Negativzeugnis nach Vorkaufsrecht
  • Beratung der Eigentümer oder deren Beauauftragen zu Belangen des Denkmalschutzes
An wen muss ich mich wenden?

zuklappenAnsprechpartner/in
Konstanze NeudertStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 224 // 2. OG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560162
E-Mail:
Kathrin HöhmeStandort anzeigen
Sachbearbeiter Grünflächen/Gewässer II. Ordnung/HausmeisterdiensteStadtverwaltung, Zimmer 227 // 2. OG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560110
E-Mail:
zuklappenExterne Behörden
Landratsamt Landkreis LeipzigStauffenbergstraße 4
04552 Borna
Telefon: 03437 9840
Telefax: 03437 984199
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­land­kreis­leip­zig.de

 
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