Allgemeine Informationen
Für den Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) ist das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 4 SächsDSchG zuständig. Die Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, auf die Abwendung von Gefährdungen und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen sowie wissenschaftlich zu erforschen.
Verfahrensablauf
Konkrete Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde sind u. a.:
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen im Baugenehmigungsverfahren
- Auskünfte aus der Denkmalliste
- Anträge zur Löschung aus der Denkmalliste
- Negativzeugnis nach Vorkaufsrecht
- Beratung der Eigentümer oder deren Beauauftragen zu Belangen des Denkmalschutzes