Wurzener Land

Abfall - Verbrennen von Gartenabfällen

Allgemeine Informationen

Abrennen von Gartenabfällen Verboten © Stadt WurzenDas Verbrennen von pflanzlichen Abfällen fällt nicht in den Bereich der Ausnahmen nach der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Wurzen und ist somit nicht als Lagerfeuer genehmigungsfähig. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

Hinweis zum Umgang mit pflanzlichen

Abfällen

Grundsätzlich gilt nach dem Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 22. Februar 2019 (SächsKrWBodSchG), ein sachsenweites Verbot zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen. Pflanzliche Abfälle sind organische Materialien und deshalb dem Biostoffkreislauf wieder zurückzuführen.

Es steht an erster Stelle, die pflanzlichen Abfälle zu kompostieren bzw. in den Boden wieder einzuarbeiten. Hier wünscht der Gesetzgeber ausdrücklich die Verwertung auf dem eigenen Grundstück.

An zweiter Stelle steht die Abgabe zur Verwertung in einer gewerblich betriebenen und dafür zugelassenen Kompostieranlage.

Wichtig: Auch das Abbrennen von offenen Feuern in befestigten Feuerschalen, zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ist generell verboten!

Die Verbrennung führt in den meisten Fällen zu starken Rauchentwicklungen und damit zu einer erheblichen Belästigung der unmittelbaren Nachbarschaft.

Werden durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst oder den Polizeivollzugsdienst Verstöße gegen das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz festgestellt, wird jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den geltenden Bestimmungen zuwiderläuft, dem Referat Abfall/Boden/Altlasten des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Anzeige gebracht.

Bitte wählen Sie den zugelassenen Weg der Eigenkompostierung bzw. Abgabe der Pflanzenabfälle an den im Abfallkalender genannten Orten und Terminen.

Zuständige Stelle

-Ordnungsamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di.  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi.  geschlossen

Do.  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr .  09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage
  • Verstoß gegen Pflanzenabfallverordnung des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung

zuklappenAnsprechpartner/in
Thilo BergtStandort anzeigen
Sachbearbeiter Katastrophenschutz/ BrandschutzStadtverwaltung, Zimmer 049 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-112
Telefax: 03425 8560-49112
E-Mail:
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